Engelbräu Produktspezialitäten - Biere & alkoholfreie Getränke
Die Verwendung bester deutscher Rohstoffe aus integriertem Anbau bildet die Grundlage für die Herstellung der Biere, wobei der umweltbewusste Umgang mit den Ressourcen höchste Priorität darstellt.
Sie können zwischen 20 verschiedenen Biersorten wählen.
Von den klassischen, wie Grünten-Pils Premium, Grünten-Gold, Engel Hell, Hefe-Weizen, den würzigen Sorten wie Jubiläumsbier, Wintergold oder Doppelbock, bis hin zu unseren Biermischgetränken z. B. Radler und Russ.
Außerdem bieten wir Ihnen ein reichhaltiges Angebot aus unseren "Grüntenperle" alkoholfreien Erfrischungsgetränken.
Engel Hell
Grünten-Gold
Grünten-Pils
Allgäuer Brotzeitbier
Allgäuer Viehscheidbier
Urtyp Dunkel
Hefe-Weizen
Hefe-Weizen dunkel
Hefe-Weizen leicht
Hefe-Weizen alkoholfrei
Jubiläumsbier
Kellerbier naturtrüb
Doppelbock
Wintergold
Radler naturtrüb
Naturradler Alkoholfrei
Hell Alkoholfrei
Für den kleinen Genuss
Alkoholfrei
Bier Fass
Das Reinheitsgebot
Im April 1516 trat der Bayerische Landständetag unter Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt zusammen. Dieses Gremium billigte eine vom Herzog vorgelegte Vorschrift - und machte sie damit für ganz Bayern verbindlich - dass zur Herstellung des Bieres nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürften.
Die Klarstellung, dass es sich um Gerstenmalz zu handeln habe, wurde später eingefügt. Von der Rolle der Hefe wusste man noch nichts. Dennoch ist der Grundtext kontinuierlich in neueren Gesetze fortgeschrieben worden, deren Wirkungsbreite sich immer weiter ausdehnte. Deutsches Bier muss in der Bundesrepublik Deutschland laut Gesetz auch heute noch ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden. Damit ist das Reinheitsgebot von 1516 die älteste, noch heute gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt!
Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen. Denn bevor man Hopfen zur Konservierung und als Aromaspender in der Bierbrauerei einsetzte, wurden alle möglichen anderen Kräuter zum Würzen verwendet. Manche davon waren ausgesprochen giftig und geeignet, Halluzinationen bei den Biertrinkern zu erzeugen. Was alles kam hinein? Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln, vor allem aber auch Bilsenkraut.
Das Reinheitsgebot von 1516 hat auch heute nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Denn es garantiert in einer Zeit, in der andere Lebensmittel oft negative Schlagzeilen machen, einen wirksamen Verbraucherschutz: Deutsches Bier enthält keine künstlichen Aromen und keine Zusatzstoffe - nur Malz, Hopfen, Hefe und Wasser.


